Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
bei der Anlage- und Versicherungsberatung
Ihr Vertragspartner möchte ein für Sie geeignetes Anlage-/Versicherungsprodukt empfehlen. Er berücksichtigt dabei selbstverständlich
Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen. Sie können dabei festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie
Grundsätze guter Unternehmensführung oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidung auf Nachhaltigkeitsfaktoren beachtet werden.
Nachhaltigkeitsrisiken werden bei der Beratung in der Form einbezogen, dass von Anbietern und deren Finanzprodukten zur Verfügung
gestellte Informationen berücksichtigt werden. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt,
wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- oder Nachteile für Sie bedeuten.
Eine eigene Einstufungs- und Auswahlmethode zu den Informationen der Produktanbieter wendet Ihr Vertragspartner derzeit noch nicht an.
Es erfolgt insofern auch keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter im Hinblick auf ihre Plausibilität.
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten.
Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.