Nachhaltigkeit
Als Nachhaltigkeitsrisiken werden Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales
und Unternehmensführung bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition
bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen ebenso wie ganze Branchen/Regionen betreffen.
So können sich beispielsweise im Bereich des Sozialen aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards/des Gesundheitsschutzes
Risiken ergeben, oder Korruption als Risiko bei der Unternehmensführung.
Ihr Vertragspartner verfolgt eine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie.
Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtigt Ihr Vertragspartner
die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen. Versicherer, die erkennbar keine Strategie zur
Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen, bezieht Ihr Vertragspartner
je nach Kundenwunsch nicht in seine Empfehlungen ein.
Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch
die Versicherer zu Ihren Unternehmen lediglich bedingt erfolgen. Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen
Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Finanzmarkteilnehmer (Versicherer) nur bedingt
berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen.
Für deren Richtigkeit ist Ihr Vertragspartner nicht verantwortlich. Sie können auf besonderen Wunsch des Kunden auf Basis
der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage berücksichtigt werden.