Pflegekostenversicherung
Beim Kostentarif erstattet der Versicherer Pflegekosten, die nicht von der gesetzlichen Versicherung gedeckt werden, bis zu einer vereinbarten Summe.
Für die Abrechnung sind alle Belege aufzuheben. Pflegen Angehörige, wird der Kostennachweis erschwert und nicht immer unterstütz. Es sind oft Warte- und Karenzzeiten zu beachten.